Baudenkmal |
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Denkmalpflege und Denkmalschutz
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Denkmalpflege ist nichts Neues. Im Gegenteil: Seit nahezu 200 Jahren ist Denkmalpflege ein Aufgabengebiet von noch immer steigender Bedeutung. Dabei wird zwischen Baudenkmälern, Ensembles von baulichen Anlagen und Bodendenkmälern unterschieden. Der Erhalt von Denkmälern ist aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen und städtebaulichen Gründen von allgemeinem Interesse. Aus diesem Grund wurde beispielsweise 1973 in Bayern ein Denkmalschutzgesetz erlassen. |
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Instandhaltung und Instandsetzung
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Nach Artikel 4 dieses Gesetzes sind Eigentümer von Denkmälern zur sachgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet. Auch müssen nach Artikel 6 des Denkmalschutzgesetzes alle Veränderungen an einem Baudenkmal von der Denkmalschutzbehörde erlaubt werden. Dazu gibt es in jeder Kommune beziehungsweise in jedem Bezirk neben einer Denkmalliste, in der jedes Objekt aufgeführt und kurz beschrieben ist, auch eine sogenannte „Untere Denkmalschutzbehörde“. Bei dieser ist ein Antrag auf Erlaubnis und Abstimmung für alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einzuholen. |
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Kompetenz
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Dank entsprechender Seminare und jahrelanger Erfahrung sind wir in der Lage, diesen Anforderungen gerecht zu werden. So nahm Ulrich Teufel bereits 1999 an einer Seminarreihe über „Technische Ausrüstung in Baudenkmälern“ erfolgreich teil. |
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Förderprogramme
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Für die oft sehr hohen Kosten einer sachgerechten Instandhaltung und Instandsetzung gibt es eine Reihe von Förderprogrammen. Auch bei der Erkundung der Fördermöglichkeiten und deren Beantragung sind wir gerne behilflich. Eine Fördermöglichkeit muss aber auf jeden Fall vor Beginn der Sanierungsmaßnahme abgeklärt und beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. |
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