Rabatte? Besser nicht!

Jede Leistungsphase ist wichtig

Der Auftraggeber hat mit dem Ingenieur bei der Leistungsphase 3 zehn Prozent anstatt 15 Prozent vereinbart. Dafür wurden die Verhandlungen mit Behörden und die Mitwirkung bei der Kostenberechnung aus dem Leistungsumfang ausgeschlossen.

Während der Bearbeitung des Objektes stellte sich heraus, dass die Kanalauskunft, die dem Ingenieur vom Auftraggeber übergeben wurde, falsch war. Die Entwässerungseingabe wurde nicht genehmigt und musste neu erstellt werden, nachdem der Ingenieur mit dem zuständigem Bauamt gesprochen und über die günstigste Anschlussvariante verhandelt hatte. Den dafür erforderlichen Aufwand hat er nicht vergütet bekommen. Weiter wurde ihm das Ändern der bereits verlegten Grundleitungen angelastet.

Lösung der Planungsaufgabe

Der Entwurf ist die Lösung der Planungsaufgabe. Dazu ist es unerlässlich, alle Systeme festzulegen und die Anlagen zu berechnen. Auch mit den zuständigen Behörden muss gesprochen werden. Vor der Einreichung zur Genehmigung können auf diesem Wege mögliche Auflagen geklärt oder auch gemindert werden. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen und der Auftraggeber kann viel Geld sparen. Auch können neue oder energiesparende Lösungen diskutiert, Ausnahmen der Vorschriften erwirkt und eventuell Fördermittel beantragt werden. Ohne diese Leistungen erbracht zu haben, kann keine sichere Kostenberechnung erstellt werden. Und gerade bezüglich der Kosten haftet der Ingenieur. Was jedoch in aller Regel auch nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Beratung durch den Ingenieur

Sofern nicht schon in der Vorplanung ausführlich alle möglichen Alternativen durchdacht und besprochen wurden, ist dieses spätestens in der Entwurfsphase zu tun. Der Ingenieur muss sich Gedanken darüber machen, welche Lösungen zur Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung und Wärmeübertragung am wirtschaftlichsten sind. Denn das Prinzip "schnell und billig" führt oft nicht zur wirtschaftlichsten Lösung. Doch wirtschaftlich müssen die Anlagen sein, zu denen auch die Lüftungs- und Klimatechnik zählen.

Die Entwurfsphase ist von vielfältigen Aufgaben geprägt: Es ist bei den Genehmigungsbehörden nachzufragen, ob und an welcher Stelle von Verordnungen, Richtlinien oder Normen abgewichen werden darf. Dabei sind dem Auftraggeber Vor- und Nachteile aufzuzeigen und detailliert zu erklären. Die oft beschönigenden Aussagen der Industrie für Komponenten, seien es Rohre oder Armaturen, Kessel, Ventilatoren oder Pumpen, sind zu hinterfragen. Für die zugesicherten Eigenschaften haftet gegenüber dem Auftraggeber der Ingenieur - nicht der Hersteller.

Genehmigungsphase

Unproblematisch ist im Allgemeinen die Phase 4, da diese, sofern das Bauvorhaben bezüglich der Technik genehmigungspflichtig ist, von jedem Bauherren akzeptiert wird. Hierzu zählen aber auch Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen. Der Ingenieur kann jedoch in Haftung genommen werden, wenn er sich nicht mit dem neuesten Stand der einschlägigen Vorschriften vertraut gemacht hat. Bei verzögerter oder verweigerter Genehmigung durch Verschulden des Ingenieurs kann er für Schadensersatzansprüche herangezogen werden.

Ausführungsphase

Die in Phase 5 gemachten Fehler treten oft erst während der Bauausführung auf. Dabei ist allerdings eindeutig zu unterscheiden, was Ausführungsplanung und was Montageplanung ist. In der Ausführungsplanung hat der Ingenieur in ständiger Rücksprache mit dem Architekten und den anderen Fachplanern eine ausführungsreife Lösung, meistens in mehreren Schritten, zu erarbeiten. Dies bedeutet, dass die von ihm angedachte Lösung auch realisierbar sein muss. Zur Vermeidung von Missverständnissen sind gegebenenfalls Detailpläne anzufertigen. Außerdem sind sämtliche Schlitze und Durchbrüche mit Größe und eindeutiger Lage anzugeben.

Fazit

Jede einzelne Leistungsphase hat ihre spezifische und nicht zu unterschätzende Bedeutung. Jede Leistungsphase baut auf der vorhergehenden auf. Auf einen Bestandteil der Leistungskette zu verzichten, bedeutet unter Umständen den Verzicht auf Qualität. Eine Folge, die Bauherren und Architekten vor große Probleme stellen kann. Deshalb ist die Berücksichtigung aller Leistungsphasen bei jedem Bauvorhaben dringend zu empfehlen.

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